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Mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV), die am 01.02.2002 in Kraft getreten ist und im Jahr 2004, 2007 und 2009 in überarbeiteter Form aktualisiert worden
ist, ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Niedrigenergiehaus- Standard in neuen und bestehenden Gebäuden getan. Der Heizenergiebedarf von Neubauten wird um rund 30 Prozent gegenüber früheren Anforderungen gesenkt.
Auf der Grundlage neuer europäischer und nationaler technischer Normen wird es erstmals auch möglich, die Effizienz der Anlagentechnik in die Bewertung der energetischen Qualität von Gebäuden einzubeziehen. Dabei bleibt
es Bauherren und Planern freigestellt, mit welchen Maßnahmen sie die vorgegebenen Zielwerte erreichen - ob durch verstärkten Wärmeschutz, anspruchsvollere Anlagentechnik, den Einsatz erneuerbarer Energiequellen oder
Konzepte zur Wärmerückgewinnung. Beträchtliche Einsparpotentiale bestehen bekanntermaßen im Altbaubestand. Auch diese Reserven werden mit der neuen EnEV verstärkt mobilisiert. Dazu wird es Nachrüst- verpflichtungen
und bedingte Anforderungen im Falle von Modernisierungsvorhaben geben. |
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